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   VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08   

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VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08 (https://dejure.org/2008,25739)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 7 A 248/08 (https://dejure.org/2008,25739)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 7 A 248/08 (https://dejure.org/2008,25739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines RDR-Mitgliedes aus der Côte d'Ivoire

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    73 ; AsylVfG; 60 I ; AufenthG
    Widerruf; Flüchtlingsanerkennung; Côte d'Ivoire; Elfenbeinküste; RDR

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    'Côte d''Ivoire, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, RDR, Rassemblement des Republicains, Funktionäre, Mitglieder, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit, Sicherheitslage, politische Entwicklung, Oppositionelle, interne Fluchtalternative, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf; Flüchtlingsanerkennung; Côte d'Ivoire; Elfenbeinküste; RDR

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen Verfolgung droht (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und 1. November 2005 - 1 C 21.04 - zitiert nach juris).

    Beruft sich der anerkannte Flüchtling darauf, dass ihm bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist dabei der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 - zitiert nach juris).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch angesichts der am 20. Oktober 2004 in Kraft getretenen Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 (ABl Nr. L 304/12 vom 30. September 2004) - Qualifikationsrichtlinie -, die nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2006 (Art. 38 Abs. 1) grundsätzlich unmittelbar anzuwenden war (BVerwG, Urteil vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - zitiert nach juris) und mit der jüngsten Änderung des AsylVfG umgesetzt wurde.

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Beruft sich der anerkannte Flüchtling darauf, dass ihm bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist dabei der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG liegen in der Person des Klägers vor, weil gegenwärtig und mit Blick auf einen absehbaren zukünftigen Zeitraum (s. dazu BVerwG , Urteil vom 31. März 1981 - 9 C 286.80 - zitiert nach juris) im Falle seiner Rückkehr in die Côte d'Ivoire nicht mit hinreichender Sicherheit eine erneute Verfolgung ausgeschlossen werden kann.
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Insoweit gilt grundsätzlich der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1999 - 9 C 15/99 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Ist der Ausländer jedoch - wie hier der Kläger - vorverfolgt ausgereist, findet auch insoweit der sog. herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise darf die Verweisung auf einen verfolgungssicheren Ort nicht zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führen oder auf ein bloßes Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums hinauslaufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128/02 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen Verfolgung droht (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und 1. November 2005 - 1 C 21.04 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Das Flüchtlingsrecht schützt nicht vor einer Rückkehr an einen verfolgungssicheren Ort, wenn die dort herrschende Notlage keine andere ist als die am Herkunftsort (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 9 C 43/96 - zitiert nach juris).
  • VG München, 07.03.2008 - M 4 K 08.50022

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 51 Abs. 1 AuslG.

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    Bei der Prüfung, ob die Anerkennungs- bzw. Feststellungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind dieselben Grundsätze über die Verfolgungswahrscheinlichkeit anzuwenden wie bei der Erstentscheidung (vgl. VG München, Urteil vom 7. März 2008 - M 4 K 08.50022 - zitiert nach juris; Renner, AsylVfG, § 73 Rn. 8).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08
    hilfsweise, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2008 (Az.: 10 C 33.07) auszusetzen.
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge

  • VG Braunschweig, 14.01.2010 - 7 A 147/08

    'Widerrufsverfahren, Widerruf, Côte D''Ivoire'

    Der Kläger hat am 23.07.2008 Klage erhoben, zu deren Begründung er vorträgt, das VG Oldenburg habe mit Urteil vom 18.06.2008 - 7 A 248/08 - festgestellt, dass sich die Verhältnisse in seinem Herkunftsland tatsächlich nicht einer Weise verändert hätten, die Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen ließen.

    Zwar geht das Gericht mit dem VG Oldenburg (Urt. vom 18.06.2008 - 7 A 248/08 -, juris) davon aus, dass sich die Lage in der Elfenbeinküste langsam stabilisiert (a.a.O. Rn. 31, 32).

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